Bewerbung und Zulassung

Allgemeine Hinweise zu Zugang und Auswahl

Für den Masterstudiengang Wissenschaft - Medien - Kommunikation gibt es ein hochschuleigenes Zugangs- und Auswahlverfahren, das in der Zugangs- und Auswahlsatzung geregelt ist. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Zugang und Auswahl, auf der Informationsseite des Studienbüros sowie in unserer FAQ zum Quereinstieg in den Masterstudiengang WMK.
Die Zulassung erfolgt sowohl zum Sommer- als auch zum Wintersemester.  Alle notwendigen Bewerbungsunterlagen müssen

    für das Wintersemester bis zum 15. Juli eines Jahres  
    für das Sommersemester bis zum 15. Januar eines Jahres 

beim Karlsruher Institut für Technologie vollständig eingegangen sein.
Link zum Bewerberportal

Hinweise zum Auswahlverfahren 

Im Rahmen des aktuellen Auswahlverfahrens wird von den Bewerber*innen ein Motivationsschreiben gefordert.

Ein Auswahlgespräch findet somit NICHT statt.

Das Schreiben muss auf Deutsch verfasst sein und 500 Wörter enthalten, es soll Motivation, Eignung und die angestrebten Schwerpunktsetzungen innerhalb des Masterstudiengangs WMK darstellen. Einzelheiten zu Inhalt und Bewertung sind in der Zugangs- und Auswahlsatzung § 10 geregelt.

Das Motivationsschreiben wird dem Antrag auf Zulassung beigefügt. Es muss sowohl von externen Bewerber*innen als auch von WMK-Bachelorabsolvent*innen angefertigt werden.

Hinweise für ausländische Bewerber*innen

Der Masterstudiengang WMK qualifiziert insbesondere zu beruflichen Tätigkeiten im Bereich des Wissenschaftsjournalismus und der Wissenschafts-PR und umfasst aus diesem Grund auch ein vertiefendes Wahlpflichtmodul „Journalismus/PR”, in dem die Studierenden publizierbare journalistische und PR-Texte verfassen. Deutschkenntnisse auf einem sehr hohen Niveau sind daher zwingend erforderlich. Bewerber*innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen das „Zeugnis über den Test Deutsch als Fremdsprache“ mit der Niveaustufe 5 in den vier Prüfungsteilen Leseverstehen, Hörverstehen, Schriftlicher Ausdruck, Mündlicher Ausdruck (TestDaF 4x5) oder das „Zeugnis über die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber“ mit der Niveaustufe 3 (DSH 3) bzw. vergleichbare, anerkannte Zertifikate über den Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache bei der Bewerbung einreichen.

Alle Bewerber*innen müssen Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 oder höher nachweisen. Bei Bewerber*innen, die das deutsche Abitur besitzen, erfolgt dies automatisch mit der Einreichung des Abiturzeugnisses. Bewerber*innen ohne deutsches Abitur müssen ihrer Bewerbung ein entsprechendes Zertifikat oder den Nachweis von mindestens sechs Schuljahren Englischunterricht beifügen.

Die oben angeführten Sprachkenntnisse sind eine Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang WMK. Fehlende Sprachnachweise können NICHT bis zur Immatrikulation nachgereicht werden und führen zu einem Ausschluss vom Verfahren (§ 5, Abs. 4 und 5 der Zugangs- und Auswahlsatzung MA WMK 2015).

Bewerber*innen ohne abgeschlossenes Bachelorzeugnis

Auch wenn Sie noch kein abgeschlossenes Bachelorzeugnis haben, können Sie gemäß der Zugangs- und Auswahlsatzung für den MA WMK am Bewerbungsverfahren teilnehmen. Voraussetzung ist, dass Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist 140 Leistungspunkte im Bachelorstudium nachweisen können. Sie nehmen in dem Fall mit der Durchschnittsnote, die aufgrund der bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen ermittelt wird, am Zugangs- und Auswahlverfahren teil. Das spätere Ergebnis des Bachelorabschlusses bleibt unbeachtet. Die Zulassung erfolgt in dem Fall unter dem Vorbehalt, dass der endgültige Nachweis über den Bachelorabschluss spätestens bis zwei Monate nach Beginn des Semesters, für das die Immatrikulation beantragt wurde, nachgereicht wird. Der Bewerbung müssen Sie eine Bescheinigung (Notenauszug, Transcript of Records) über die bis zum Ende der Bewerbungsfrist erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen beilegen. Unvollständige Unterlagen führen zum Ausschluss vom Verfahren.

Für die Einschreibung müssen Sie sich ordnungsgemäß exmatrikulieren. Sofern Sie Ihren Bachelorabschluss noch nicht haben, können Sie die Exmatrikulationsbescheinigung nachreichen.

Hinweise für Bachelorstudierende des KIT

Wir empfehlen Ihnen, sich nur dann für das Masterstudium WMK zu bewerben, wenn Sie Ihr Bachelorstudium bis zum Ende des Prüfungszeitraums des laufenden Semesters und damit vor Aufnahme des Masterstudiums voraussichtlich erfolgreich abschließen werden oder bereits abgeschlossen haben, da andernfalls keine Einschreibung in den Masterstudiengang erfolgen kann.

Sofern Sie Ihr Bachelorstudium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen haben, sollten Sie sich vorsorglich in das nächste Semester im Bachelorstudiengang zurückmelden, damit Sie durchgehenden Studierendenstatus haben. Den Antrag auf Exmatrikulation fügen Sie bitte der Bewerbung für den Masterstudiengang bei. Sobald der Bachelorabschluss vorliegt, werden Sie exmatrikuliert und im Masterstudiengang immatrikuliert.

Bitte lesen Sie sich dazu auch die Informationen des Studierendenservice durch.