Bewerbung und Zulassung
Im Bachelorstudiengang Wissenschaft – Medien – Kommunikation (WMK) werden jährlich zum Wintersemester 50 Studienanfängerplätze vergeben. Die Verteilung der Studienplätze erfolgt durch ein hochschuleigenes Auswahlverfahren. Neben der Abiturnote sind speziell die schulischen Leistungen in der gymnasialen Oberstufe in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie in der bestbenoteten weitergeführten Fremdsprache und Naturwissenschaft entscheidend. Auch außerschulische Leistungen werden von der Auswahlkommission berücksichtigt. Dazu zählen beispielsweise Praktika und Volontariate, eine Vorbildung durch ein vorheriges Studium (auch im Bereich der Naturwissenschaften) und soziales Engagement. Eine vollständige Auflistung der außerschulischen Leistungen kann im Dokument Merkblatt zur Bewertung außerschulischer Leistungen eingesehen werden. Bitte denken Sie daran, Ihrer Bewerbung die entsprechenden Nachweise beizulegen!
Die detaillierten Regelungen zum Auswahlverfahren sind der Auswahlsatzung (2012) sowie der Änderungssatzung (2017) für den BA WMK zu entnehmen.
Bewerbungsverfahren
Das KIT beteiligt sich bei der Vergabe der Studienplätze für Erstsemester in allen Bachelorstudiengängen, für die eine Zulassungsbeschränkung gilt, am Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de). Das bedeutet: Studieninteressierte richten ihre Bewerbung für den Bachelorstudiengang Wissenschaft – Medien – Kommunikation an das KIT, mögliche Parallelbewerbungen werden über ein mehrstufiges Verfahren mit anderen teilnehmenden Hochschulen abgeglichen.
Die Bewerbung für den Bachelor WMK erfolgt über das Portal der Dienstleistungseinheit Studium und Lehre. Dort finden Sie auch Details zum Vergabeverfahren und zum Zeitplan.
Erforderliche Sprachnachweise
Der Bachelorstudiengang WMK qualifiziert insbesondere zu beruflichen Tätigkeiten im Bereich des Wissenschaftsjournalismus und der Wissenschafts-PR und umfasst aus diesem Grund auch journalistische Schreibübungen. Deutschkenntnisse auf einem sehr hohen Niveau sind daher zwingend erforderlich. Bewerber*innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen das „Zeugnis über den Test Deutsch als Fremdsprache” mit der Niveaustufe 5 in den vier Prüfungsteilen Leseverstehen, Hörverstehen, Schriftlicher Ausdruck, Mündlicher Ausdruck (TestDaF 4x5) oder das „Zeugnis über die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber” mit der Niveaustufe 3 (DSH 3) bzw. vergleichbare, anerkannte Zertifikate über den Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache bei der Bewerbung einreichen.
Alle Bewerber*innen müssen Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 oder höher nachweisen. Bei Bewerber*innen, die das deutsche Abitur besitzen, erfolgt dies automatisch mit der Einreichung des Abiturzeugnisses. Bewerber*innen ohne deutsches Abitur müssen ihrer Bewerbung ein entsprechendes Zertifikat oder den Nachweis von mindestens sechs Schuljahren Englischunterricht beifügen.
Die oben angeführten Sprachkenntnisse sind eine Voraussetzung für den Zugang zum Bachelorstudiengang WMK. Fehlende Sprachnachweise können NICHT bis zur Immatrikulation nachgereicht werden und führen zu einem Ausschluss vom Verfahren (§ 2 „Sprachnachweise ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber“, Änderungssatzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren im BA WMK von 2017).