Formalia (Anträge, Verlängerungen)

1. Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit

Die Anmeldung zur Bachelorarbeit erfolgt direkt im Prüfungssekretariat der Fakultät.

Zur Anmeldung füllen Sie bitte das Formular Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit / Prüfungszulassung Abschlussarbeit mit Antrag aus, fügen die verlangten Unterlagen bei und unterschreiben. Lesen Sie sich dazu unbedingt auch die Hinweise zur Anmeldung im Leitfaden Bachelorarbeiten (zum Download) durch.

 

2. Antrag auf Anerkennung einer Prüfungs- bzw. Studienleistung

Studierende, die neu in den Bachelorstudiengang Wissenschaft – Medien – Kommunikation immatrikuliert wurden, können innerhalb eines Semesters nach Immatrikulation einen Antrag auf Anerkennung zuvor erbrachter Studien- bzw. Prüfungsleistungen stellen. Die Anerkennung erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Im Rahmen der Äquivalenzfeststellung sind die zuständigen Fachvertreter/innen zu hören. (§19, Abs. 6 SPO BA WMK 2017)

Um sich eine Studien- bzw. Prüfungsleistung anerkennen zu lassen, schicken Sie bitte einen Antrag per Email an die zuständige/n Fachvertreter/innen von WMK (s.u.) inklusive der erforderlichen Unterlagen, aus denen die anzuerkennenden Leistungen hervorgehen (i. d. R. das Transcript of Records sowie Auszüge aus dem Modulhandbuch). Sie werden dann aufgefordert, bei einem persönlichen Sprechstundentermin die Originale vorzulegen.

Nach der Prüfung Ihres Antrags werden die Unterlagen von den WMK-Fachvertreter/innen mit deren Votum an den Prüfungsausschuss weitergeleitet, der Ihre vorgelegten Leistungen im Blick auf die fachlichen Anforderungen der beschriebenen Module im Masterstudiengang WMK prüft und anerkennt. Gleichwertigkeitsprüfungen erfolgen nicht im Sinne eines schematischen Vergleichs, sondern im Sinne einer Gesamtbewertung (Äquivalenzfeststellung). (§19, Abs. 1 SPO BA WMK 2017)

Zuständige Fachvertreter/innen:

3. Antrag auf Anerkennung von Mastervorzugsleistungen

Anerkennbare Mastervorzugsleistungen nach der SPO (2017) sind im Modulhandbuch geregelt. Die Anmeldung für die entsprechenden Leistungen erfolgt über das Campus Management System. Über die Genehmigung von Mastervorzugsleistungen,  die nicht im Modulhandbuch geregelt sind, entscheidet der Prüfungsausschuss auf schriftlichen Antrag der/des Studierenden (§15a SPO BA WMK 2017).

Weitere Informationen zu Mastervorzugsleistungen finden Sie im Modulhandbuch.